Ausgleichsabgabe
Mit Bescheid vom 31. März 1982 sind die Werkstätten für Behinderte Herne/Castrop-Rauxel GmbH durch die Bundesanstalt für Arbeit als Werkstatt für Behinderte anerkannt.
Das bietet für unsere öffentlichen und privaten Kunden den Vorteil, dass nach § 140 SGB IX 50 % unserer im Rechnungsbetrag ausgewiesenen Arbeitsleistung auf die
Ausgleichsabgabe angerechnet werden kann.
Der Ausweis dieser Summen erfolgt durch die Werkstatt auf den jeweiligen Rechnungen an den Auftraggeber.