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Ausgleichsabgabe

Mit Bescheid vom 31. März 1982 sind die Werkstätten für Behinderte Herne/Castrop-Rauxel GmbH durch die Bundesanstalt für Arbeit als Werkstatt für Behinderte anerkannt.

Das bietet für unsere öffentlichen und privaten Kunden den Vorteil, dass nach § 140 SGB IX 50 % unserer im Rechnungsbetrag ausgewiesenen Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden kann.

Der Ausweis dieser Summen erfolgt durch die Werkstatt auf den jeweiligen Rechnungen an den Auftraggeber.